|
|
Zum Verständnis von Märchen, Liedern, Sagen, Urkunden......und zum Schlüsselerlebnis "Vergewaltigung" © Claus-Peter Peters |
|
|
Zu mündlichen Überlieferungen Wir
kennen drei unterschiedliche Arten mündlicher Überlieferungen: Märchen,
Sagen und Lieder. Erstere entstammen häufig Träumen aus seelischen
Selbstheilungsprozessen und wurden in dieser Form erzählt, damit Mitmenschen
mit gleichen Problemen die befreienden Träume selbst erleben können. In
dieser Tradition zum Beispiel behandelt Clarissa Pinkola Estes in ihrem bei
Heyne erschienen Weltbestseller „Die Wolfsfrau“, einem Entwicklungsbuch für
Frauen, Märchen der Gebrüder Grimm und erläutert deren Bedeutung für die
Persönlichkeitsentwicklung. Das Pendant für den Mann, Robert Blys „Der
Eisenhans“, kann dagegen nicht überzeugen, weil Bly eine zu körperliche,
statt einer seelischer Betrachtung wählte (um es einmal äußerst wohlwollend
und freundlich zu formulieren). Eine
zweite Gattung mündlicher Überlieferungen stellen Sagen dar. Diese bilden
teils real stattgefundene Geschichte ab, können aber auch zukunftsweisend
sein. Sie wurden wie Märchen erzählt und hatten teils ebenso pädagogischen
Charakter. So können
beispielsweise in beiden Überlieferungsformen Menschen
auftauchen, die Unrechtes taten und dafür bestraft wurden, während andere
für ein gütiges und aufopferungsbereites Auftreten eine Belohnung erhielten.
Sagen können aber auch Prophetisches enthalten, das womöglich erneut aus Träumen stammt. So erzählt uns eine solche aus Langenfeld etwa, dass
eines Tages am Weißenstein (dem Stein der Weisen?) in Berghausen ein Heer aus dem Osten vernichtend
geschlagen werde. Die dritte Gattung schließlich stellen Lieder dar, deren bekanntestes in Deutschland das Nibelungenlied ist. Bei diesen Liedern handelt es sich ebenfalls um stattgefundene Geschichte, im Gegensatz zu den Sagen jedoch um bewusste Dichtung. Anders als die vorgenannten Arten von Überlieferungen wurden diese bereits früh aufgezeichnet. Grund hierfür wird die Faszination gewesen sein, die von einem solchen sprachlichen Kunstwerk - selbst für uns heute noch - ausgeht. Im Mittelalter waren Lieder überdies so etwas wie für uns heutzutage das Theater, geschrieben und in großer geselliger Runde vorgetragen, um ein vorwiegend adeliges Publikum zu unterhalten. Damit dürfte auch klar sein, dass ein Dichter eines solchen Liedes bei einer stattgefundenen Begebenheit nur dann bei der Wahrheit bleiben durfte, wenn niemand in der adeligen Runde mit dem Vortrag bloßgestellt, verunglimpft, in seinen Gefühlen verletzt wurde oder ähnliches. Ebenfalls dürfte damit klar sein, dass man Lieder deshalb für die Erforschung der Geschichte nur bedingt heranziehen kann. Im Falle des Nibelungenliedes wie auch anderer Lieder wird man daher in der Interpretation mit den wichtigsten Elementen der Erzählung frei arbeiten können. Denn wenn tatsächliche Geschichte abgebildet wurde, dann sehr im Sinne der Herrschenden, also verfälscht, weil den Leuten sonst womöglich der Braten im Halse stecken geblieben wäre. Allerdings dürfte das Lachen erlaubt und erwünscht gewesen sein, denkbar also, dass man aus einem bekannten Schwächling einen Helden zauberte oder einen als Hofnarren auftretenden Zwerg zum Hüter eines Schatzes machte. Anders
als die Lieder für eine Herrschaftskaste werden die Sagen dagegen überwiegend
vom Volk erzählt worden sein und uns deshalb eine der Wirklichkeit näher
kommende Weltsicht übermitteln. Anzunehmen ist jedenfalls, dass der Vortrag
einer erlogenen Geschichte den Widerspruch der Zuhörer herausgefordert
hätte, zumal man sich diese Überlieferungen immer wieder gegenseitig
darbrachte. Somit dürften Sagen für die Ermittlung der wahren Geschichte von
weit größerer Bedeutung sein, als ihr dichterisches Pendant, das für den Adel
geschriebene Lied. Und Märchen mit ihrem ganz eigenen Charakter, um noch
einmal den Bogen zurückzuspannen, werden sicherlich in beiden
Bevölkerungsgruppen eine gebannte Zuhörerschaft gefunden haben. Wohl deshalb
auch forderte Goethes Kunstmärchen das Rätselraten schon seiner Mitmenschen in
besonderem Maße heraus. Zum Wert schriftlicher Aufzeichnungen und Urkunden des Mittelalters Selten
sind schriftliche Aufzeichnungen aus dem Mittelalter, etwa zu Fragen des
Grunderwerbs, des Grundeigentums oder sonstiger Rechtsgeschäfte. Ein
Grundbuch kannte man nicht, ein Staat existierte nur in Form einer
abgeschlossenen, adeligen
Herrschaftsschicht, hinüber wie herüber verwandt oder verschwägert mit der
zweiten Macht im Mittelalter, der Kirche. Die Herrschaftsform lässt sich als
absolut umschreiben, es gab keine Demokratie, oftmals herrschte Willkür.
Wohl sind einige wenige Steuerlisten erhalten, die entweder die
wahre Steuerkraft eines Hofes oder aber nur die persönlichen Sympathien des
Steuereintreibers wiedergaben. Weitere
Aufzeichnungen zum Leben des einfachen Volkes fehlen fast gänzlich.
Dem Betrug war im Mittelalter Tür und Tor geöffnet, weil
kaum jemand des Lesens und Schreibens mächtig war.
Trotzdem werden
seitens der Historiker Urkundenfälschung,
Urkundenverfälschung, bewusste Urkundenvernichtung, bewusste oder unbewusste
Falschbeurkundung, also die ganze Palette unerfreulicher Machenschaften
sowie Irrtümer noch nicht einmal ansatzweise ins Kalkül gezogen. Ein
Blick auf die Selbstbedienungsmentalität der Herrschenden selbst
in einem Rechtsstaat heutiger
Tage sollte doch Hinweis genug sein,
von den menschlichen Fehlern einmal abgesehen, alle Quellen
(auch die Sagen) auszuschöpfen sowie quellenkritisch vorzugehen. Zu guter Letzt wurden die
wenigen frühen Urkunden auch noch aufgrund der Umstellung vom
julianischen auf den
gregorianischen Kalender umdatiert. Verwunderlich erscheint
deshalb der Ansatz der Historiker, aus drei, vier schriftlichen Zeugnissen
in einem Jahrhundert die gesamte Geschichte aller Menschen dieser Epoche zu
entwickeln. Eigentlich kann man diese Art von Arbeit, immerhin eine vom
Steuerzahler finanzierte Dienstleistung zur Geschichte und zur Identität des
Volkes, nur noch mit drei Worten umschreiben: Ignoranz, Arroganz und
Elfenbeinturmdenken. Zum Erlebnis"Vergewaltigung"Die hier behandelte Sage berührt aber nicht nur stattgefundene Lokalgeschichte, sie übermittelt mit der Strafe des Ritters daneben auch eine religiöse Vorstellungswelt, die es zu öffnen galt. Aus den Überlieferungen war daher zunächst der Bericht über die Wandlung der geraubten Braut zur weisen (weißen) Frau herauszuarbeiten, bevor anhand der Bodenzeichnungen Überlegungen zum Ablauf der Ereignisse angestellt werden konnten. Zur ersten Aufgabe bedurfte es Erkenntnissen aus Auflösungsprozessen, um insbesondere die göttliche Strafe des Ritters (eigentlich die Belohnung der weisen Frau) zu erörtern, die an dieser Stelle verschlossene Erzählung wieder zu öffnen. Da die Erzählung/en, orientieren wir uns an den immer wiederkehrenden Elementen vieler mündlicher Überlieferungen (Raubgold, Brautraub, Strafe des Ritters, Untergang des Schlosses, weise oder weiße Frau usw.), in ganz Mitteleuropa erzählt wurde, hat das Schicksal der Frau die Gedankenwelt Europas wirklich bewegt und - nehmen wir die einsetzende Marienverehrung hinzu - sogar geprägt. Das die Faszination ausmachende Geheimnis, das die Menschen immer erneut zur Wiedergabe verleitete, war die Auflösung des Schlüsselerlebnisses "Vergewaltigung". Angefügt sei in diesem Zusammenhang, dass man die weise Frau der Sage mit ihrer Erkenntnis, vergleichen wir sie mit den Religionsstiftern, durchaus als mitteleuropäischer, weiblicher Buddha hätte verehren können. Zu
Buddha selbst sei hier vorgetragen, dass
er ebenfalls ein die sexuelle Selbstbestimmung tangierendes Erlebnis für sich
auflöste. Deshalb musste er ein Leiden einstellen und deshalb
thematisierte er in seiner Lehre eben nicht die Demut, die für alle anderen
Auflösungsprozesse zwangsnotwendig ist. Im Rahmen sexueller
Opferprozesse dagegen ist diese nicht notwendig, da das Opfer bereits gedemütigt war.
Und weil er sich selbst in diese Lage gebracht hatte, musste er "ein
Leiden einstellen" und auf seinem Weg umkehren! Weil aber über den Wechsel
von der Opfer- auf die Täterseite aufzulösen ist, erlangte der Leidende nur
Kenntnis vom unpersönlich Absoluten. Denn kein Täter ist es würdig, im
Rahmen des göttlichen Belohnungs- und Bestrafungssystems das Angesicht des Göttlichen zu schauen, selbst wenn
auch Buddha
eher ein "Täter" als ein Täter war. Statt göttlicher Erkenntnis erlangt der
Leidende im Rahmen eines
Auflösungstraums daher lediglich abgestuft "mystische Welt- und
Menschheitserkenntnis." In diesen Träumen, erneut
eines der Kennzeichen der Auflösung rein sexueller Schlüsselerlebnisse, nimmt
sich der Leidende dann
selbst wahr als
Teil eines großen Ganzen, ohne aber das Ganze zu erfassen oder Gott zu
schauen, und er wird vor die
Wahl gestellt, zu verlöschen oder wiedergeboren zu werden. Auf die Seite Sagenversionen: Zurück |